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Privatsphäre · § 5 DDG

Impressum ohne private Adresse

Wer geschäftlich postet, verkauft oder veröffentlicht, braucht ein Impressum mit vollständiger Anschrift. Für die meisten bedeutet das die eigene Wohnadresse – sichtbar für jeden, dauerhaft auffindbar über Suchmaschinen, Screenshots und Archive. Das ist der Punkt, an dem die Impressumspflicht unangenehm wird: nicht wegen der Pflicht, sondern wegen dieser einen Zeile.

Die gute Nachricht ist, dass es dafür keinen Trick braucht. Das Gesetz verlangt eine ladungsfähige Anschrift – nicht deine private. Es gibt mehrere legale Wege, die Wohnadresse aus dem Impressum herauszuhalten, und es gibt eine Reihe von Wegen, die zwar naheliegen, aber schiefgehen.

Diese Seite sortiert beides: erst, was nicht funktioniert und warum, dann die Möglichkeiten, die tatsächlich tragen – und was eine gemietete c/o-Adresse dafür leisten muss.

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So steht es später in deinem Impressum

Dein Vor- und Nachnamec/o TODO Betreibergesellschaft mbHMusterstraße 110115 BerlinDeutschland

Angenommen · mein-impressum.com

Platzhalter

Die Betriebsanschrift steht bis zum Start als Platzhalter in der Konfiguration. Vor dem Launch wird sie durch die echte Anschrift der Postannahme ersetzt.

Warum die Adresse überhaupt im Impressum steht

§ 5 DDG verlangt für geschäftsmäßige digitale Dienste Angaben, die leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind – darunter der Name und die Anschrift. Der Zweck ist nicht Neugier, sondern Erreichbarkeit: Wer im Netz auftritt, soll greifbar sein, wenn jemand Ansprüche geltend machen will. Deshalb genügt keine Adresse, die nur Post entgegennimmt; es muss dort wirksam zugestellt werden können.

Bei journalistisch-redaktionellen Angeboten kommt § 18 Abs. 2 MStV hinzu: Dort ist zusätzlich ein Verantwortlicher mit Name und Anschrift zu benennen. Auch hier gilt dieselbe Anforderung – und dieselbe Möglichkeit, statt der privaten eine andere ladungsfähige Anschrift zu nutzen.

Was nicht funktioniert

  • Weglassen. Ein Impressum ohne Anschrift ist unvollständig und damit abmahnfähig; § 33 DDG sieht Bußgelder von bis zu 50.000 € vor.
  • Postfach oder Packstation. Dort kann niemand persönlich zustellen. Ein Postfach ist keine ladungsfähige Anschrift, egal wie zuverlässig die Post ankommt.
  • Die Adresse von Familie oder Freunden. Ohne dokumentierte Empfangs- und Zustellungsvollmacht fehlt der rechtliche Anknüpfungspunkt – und im Ernstfall steht dort jemand, der mit deiner Sache nichts zu tun hat.
  • Eine reine Briefweiterleitung. Der BGH hat 2023 entschieden, dass das für eine ladungsfähige Anschrift nicht genügt (Urt. v. 07.07.2023 – V ZR 210/22).
  • Nur E-Mail und Telefonnummer. Die schnelle elektronische Kontaktmöglichkeit kommt zur Anschrift hinzu, sie ersetzt sie nicht.

Der gemeinsame Nenner aller Fehlversuche: Post kommt irgendwie an, aber zustellen kann dort niemand. Genau das aber verlangt „ladungsfähig“.

Was funktioniert

Es bleiben zwei tragfähige Wege. Der erste sind eigene Geschäftsräume: ein Büro, ein Ladenlokal, eine Praxis. Wer so etwas hat, gibt es an und ist fertig. Für Solo-Selbstständige, Creator und Selfpublisher, die von zu Hause arbeiten, kommt dieser Weg praktisch nicht in Frage – ein Büro nur fürs Impressum zu mieten, ist teuer und bleibt leer.

Der zweite Weg ist eine gemietete c/o-Anschrift bei einem Dienstleister, der Post tatsächlich annimmt und dem du eine ausdrückliche Empfangs- und Zustellungsvollmacht erteilst. Diese Konstruktion ist keine Grauzone, sondern die Antwort auf genau die Anforderung, die das Gesetz stellt: Du bist unter dieser Anschrift erreichbar, und es gibt dort jemanden, der für dich entgegennimmt.

Quelle: § 5 DDG, § 18 Abs. 2 MStV, § 33 DDG; BGH, Urt. v. 07.07.2023 – V ZR 210/22.

Was eine c/o-Adresse leisten muss

Nicht jedes Angebot, das mit „Impressumsadresse“ wirbt, erfüllt die Anforderung. Drei Punkte entscheiden:

  • Reale Räume mit besetzter Annahme. Briefe, Einschreiben und förmliche Zustellungen werden persönlich entgegengenommen – auch vom Gerichtsvollzieher.
  • Dokumentierte Vollmacht. Eine Empfangs- und Zustellungsvollmacht als eigene Urkunde, nicht als Nebensatz in den AGB.
  • Geprüfte Kunden. Wer die Adresse nutzen darf, wird vorher identifiziert. Das schützt die Reputation der Anschrift – und damit dein Impressum.

Dazu kommt der Alltag: Du willst wissen, was ankommt, ohne jedes Mal auf die Sammelsendung zu warten. Bei uns wird jede Sendung am Eingangstag außen gescannt und erscheint in deinem Dashboard; einmal pro Woche geht die Sammelsendung an deine Wunschadresse, Porto inklusive. Ob eine Sendung geöffnet und vollständig eingescannt wird, entscheidest du – dein Briefgeheimnis gehört dir.

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Und die Auskunftssperre im Melderegister?

Eine Auskunftssperre richtet sich gegen Auskünfte aus dem Melderegister. Sie ist sinnvoll, wenn du befürchtest, dass jemand deine Anschrift dort abfragt – sie hilft aber nicht gegen eine Adresse, die du selbst im Impressum veröffentlichst. Veröffentlicht ist veröffentlicht, und das Netz vergisst nichts. Beides schließt sich nicht aus, löst aber unterschiedliche Probleme.

Was der Klarname damit zu tun hat

Eine gemietete Anschrift schützt deine Adresse, nicht deinen Namen. Bei natürlichen Personen gehören Vor- und Nachname ins Impressum; einen Künstler- oder Kanalnamen darfst du zusätzlich nennen, aber nicht anstelle des Klarnamens. Das ist für viele die unangenehmere Nachricht – praktisch ist es trotzdem selten das eigentliche Problem. Ein Name führt niemanden vor deine Wohnungstür, eine Adresse schon.

Wo genau die Angabe hingehört

Wohin das Impressum gehört, hängt vom Kanal ab. Für Profile ist es meist ein klar beschrifteter Link, für Shops eine eigene Seite, für Bücher eine Impressumsseite im Werk. Für die häufigsten Fälle gibt es eigene Anleitungen: Instagram, YouTube, Etsy und Shopify sowie Bücher und Amazon KDP. Die Adresse bleibt in allen Fällen dieselbe.

Fragen zum Impressum ohne private Adresse

Darf ich die Adresse im Impressum einfach weglassen?

Nein. Die vollständige Anschrift ist eine Pflichtangabe. Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann abgemahnt werden; nach § 33 DDG sind Bußgelder von bis zu 50.000 € möglich.

Ist eine c/o-Adresse im Impressum zulässig?

Ja, wenn sie ladungsfähig ist: reale Räumlichkeiten, verlässliche Annahme und eine ausdrückliche Empfangs- und Zustellungsvollmacht. Der BGH hat 2023 klargestellt, dass eine bloße Postweiterleitung dafür nicht genügt (Urt. v. 07.07.2023 – V ZR 210/22).

Kann ich statt der Adresse nur eine E-Mail-Adresse angeben?

Nein. E-Mail-Adresse und Anschrift stehen nebeneinander, die eine ersetzt die andere nicht. Eine schnelle elektronische Kontaktmöglichkeit ist zusätzlich verlangt, nicht alternativ.

Schützt eine Auskunftssperre im Melderegister mein Impressum?

Nein. Eine Auskunftssperre richtet sich gegen Auskünfte aus dem Melderegister. Sie hilft nicht, wenn du deine Wohnadresse im Impressum selbst veröffentlichst. Beides schließt sich nicht aus, löst aber unterschiedliche Probleme.

Muss mein echter Name trotzdem ins Impressum?

Ja. Bei natürlichen Personen gehören Vor- und Nachname hinein; ein Künstler- oder Pseudonym darfst du zusätzlich nennen, aber nicht anstelle deines Klarnamens. Geschützt wird deine Adresse – nicht dein Name.

Was passiert, wenn ich umziehe?

Nichts, was du im Impressum ändern müsstest: Die c/o-Anschrift bleibt gleich. Du passt nur deine Weiterleitungsadresse im Dashboard an.

Keine Rechtsberatung

Dieser Text erklärt die Rechtslage allgemein und ist auf den Regelfall zugeschnitten. Er ersetzt keine Beratung für deinen Einzelfall.

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